Isabella und Wolfgang Feldmayer

Kurz gefragt - kurz gesagt

Könnte der Mieter den Kosten einer vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung widersprechen, wenn er sagt, er benötigt diese nicht oder er verfügt selbst über eine derartige Versicherung?

Nein, der Vermieter kann die in der Betriebskostenverordnung genannten Gebäudeversicherungen umlegen. Der Einwand des Mieters ist unbeachtlich.

Kann der Winterdienst bei einer Neuvergabe um 500 % teurer werden und umgelegt werden, ohne dies zu vereinbaren?

Nein, hier dürfte ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vorliegen. Es dürfen nur gerechtfertigte Kosten ausgelöst werden, die bei ordentlicher Geschäftsführung und gewissenhafter Abwägung aller Umstände üblicherweise entstehen.

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